Philosophie / Ethik als Erweiterungsfach für das Lehramt – gültig für Staatsexamenstermine bis einschließlich Frühjahr 2022
Nicht-grundständiges Drittfach (LPO I 2008)
Philosophie/Ethik (Gymnasium) bzw. Ethik (in den anderen Schulformen) kann nach der früheren Fassung der LPO I (2008) nicht als Teil einer grundständigen Fächerkombination studiert werden, sondern nur als Drittfach, in dem eine Ergänzungsprüfung im Ersten Staatsexamen abgelegt werden kann.
Universitäres Studium – Lehrveranstaltungen für den ULN
Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen im Drittfachstudium Philosophie/Ethik (Gymnasium; LPO I, § 76) für die Termine bis einschließlich Frühjahr 2022 ist folgender universitärer Leistungsnachweis (ULN):
Drei benotete Leistungsnachweise, davon je einen aus
a) der theoretischen Philosophie (Kürzel: T),
b) der praktischen Philosophie (P),
c) der Geschichte der Philosophie (G).
Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen im Drittfachstudium Ethik (nicht-vertiefte Schulformen; LPO I, § 45) für die Termine bis einschließlich Frühjahr 2022 ist folgender universitärer Leistungsnachweis (ULN):
Zwei benotete Leistungsnachweise, davon je einen aus
a) der theoretischen Philosophie (Kürzel: T),
b) der praktischen Philosophie (P).
Achtung: Bereits für den Staatsexamenstermin Herbst 2022 gelten die neuen Regularien für die Erstzulassung zum Staatsexamen, also auch die neue Zulassungsvoraussetzung von sieben Scheinen (Gymnasium) bzw. fünf Scheinen (nicht-vertiefte Schulformen). Äquivalente Leistungen aus früheren Semestern werden selbstverständlich anerkannt.
Wahl der Lehrveranstaltungen: Die Scheine können in den Veranstaltungen erworben werden, die hier in der Empfehlungsliste für das jeweilige Semester aufgeführt sind.
Empfehlungsliste für das Wintersemester 2021/22 (Stand: 13. September 2021) - Bitte entnehmen Sie auch hier die aktuellen Informationen zur Durchführungsart der Veranstaltungen zu gegebener Zeit dem Vorlesungsverzeichnis.
Leistungsnachweise / Prüfungsformen: ECTS-Punkte werden im Drittfachstudium Philosophie/Ethik nicht erworben; es findet keine Prüfungsanmeldung und Verbuchung über WueStudy statt. Die benoteten Leistungsnachweise werden von den Dozierenden als Scheine zur Vorlage beim Prüfungsamt ausgestellt. Die Prüfungsform richtet sich nach der Studienordnung oder wird von den jeweiligen Lehrenden festgelegt; allerdings werden keine Hausarbeiten verlangt.
Empfehlung: Es wird dringend empfohlen, über die drei (bzw. zwei) geforderten Leistungsnachweise hinaus weitere Veranstaltungen im Fach Philosophie in den Bereichen T, P und G zu besuchen (gemäß der obigen Liste). Im Blick auf das Staatsexamen sind auch Veranstaltungen zur Fachdidaktik Philosophie/Ethik und aus dem Bereich der Religionsphilosophie und Religionswissenschaft (vgl. das Studienangebot in „Philosophie&Religion") sinnvoll.
Verhältnis des ULN zum Staatsexamen: Der „universitäre Leistungsnachweis“ (ULN) ist die Zulassungsvoraussetzung, um sich beim Prüfungsamt zum Staatsexamen anzumelden. Der ULN ist kein Bestandteil der Staatsprüfung – dementsprechend fließen die ULN-Noten auch nicht in die Gesamtnote des Staatsexamens ein.
Anrechnung von Leistungen aus dem "ULN alt" für den "ULN neu"
Wenn Sie Prüfungsleistungen aus den Semestern bis einschließlich Wintersemester 2020/21 für den neuen ULN anrechnen lassen wollen, dann senden Sie bitte den Originalschein an die Institutsadresse von Herrn Langmeier (Postanschrift: Universität Würzburg, Institut für Philosophie, Residenzplatz 2, 97070 Würzburg) - bitte vergessen Sie nicht, den Schein vorher zu kopieren oder abzufotografieren, sodass Sie einen Beleg für den unwahrscheinlichen Fall haben, dass der Schein auf dem Postweg verloren geht. Herr Langmeier wird die Anrechnung vornehmen, auf dem Schein vermerken und Ihnen diesen wieder zurückschicken.
Das Erste Staatsexamen
Inhalte des Ersten Staatsexamens: Das Erste Staatsexamen besteht aus drei schriftlichen Prüfungen (Bearbeitungszeit pro Klausur: je vier Stunden im gymnasialen Bereich; drei Stunden für die anderen Schulformen) in folgenden Bereichen:
a) Angewandte Ethik
Je drei Themen werden aus zwei Teilbereichen zur Wahl gestellt. Die zwei Teilbereiche werden vom Prüfling bei der Meldung zur Prüfung ausgewählt aus:
- Bioethik und Medizinethik
- Wirtschaftsethik
- Umweltethik/Technikethik
- Medien- und Informationsethik.
b) Religionsphilosophie und Religionswissenschaft: Drei Themen werden zur Wahl gestellt.
c) Fachdidaktik: Drei Themen werden zur Wahl gestellt.
Die Klausurthemen werden zentral vom Ministerium gestellt.
Literaturhinweise für das Erste Staatsexamen:
Achtung - Abschlussfrist: Das Erste Staatsexamen im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik (bzw. Ethik) gemäß der bis 2020 geltenden Fassung der LPO I 2008 können Sie nur noch bis einschließlich Frühjahr 2022 ablegen. Bitte beachten Sie dabei jedoch den Spezialfall der Wiederholungsprüfungen: Wenn Sie sich zum Frühjahrstermin 2022 angemeldet haben und zugelassen worden sind, dann gilt für eine mögliche Wiederholung im Herbst 2022 oder Frühjahr 2023 sowohl für den ULN als auch die Klausuranforderungen nach wie vor der Rechtsstand, der für die Erstablegung gegolten hat (ULN: drei bzw. zwei Scheine usw.; Klausurthemen inkl. Religionsphilosophie/Religionswissenschaft usw.).
Terminhinweis Staatsexamen Ethik und Philosophie/Ethik, FRÜHJAHR 2022:
Nach derzeitigem vorläufigen Stand findet das Erste Staatsexamen in diesen Fächern vom 11.04. - 14.04.2022 statt.
Das aktuelle Terminblatt können Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus abrufen (unter "Terminplan Frühjahr 2022" im unteren Teil der Seite).
Für die ab dem Herbst 2022 gültigen neuen Bestimmungen für die Klausuren im Ersten Staatsexamen laut LPO I 2020 vgl. die Websiten unter Philosophie /Ethik als Erweiterungsfach für das Lehramt NEU (LPO I 2020) – bitte beachten Sie dabei die veränderten Klausuranforderungen und -Fächer.
Kontaktpersonen
Für weitere Fragen zum Studium und Anrechnungsfragen sowie inhaltliche Fragen zum Staatsexamen wenden Sie sich bitte an Dr. Bruno Langmeier (bruno.langmeier@uni-wuerzburg.de).
Für weitere Fragen zur Immatrikulation im Drittfach wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei; für administrative, organisatorische und prüfungstechnische Fragen rund um das Staatsexamen bitte direkt an das Prüfungsamt.
Hier alle Dateien / Listen im Überblick:
Empfehlungsliste für das Wintersemester 2021/22 (Stand: 13.09.2021) - bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zur Durchführungsart der Veranstaltungen zu gegebener Zeit dem Vorlesungsverzeichnis.
Literaturlisten zur Vorbereitung auf die Klausuren im Staatsexamen
[1] Bitte beachten Sie, dass es sich streng genommen immer noch um die LPO I 2008 in einer aktualisierten Fassung aus dem Jahr 2020 handelt. Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit sprechen wir von der LPO I 2020. Da auch laufend Änderungen vorgenommen werden, konsultieren Sie bitte stets auch https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I?AspxAutoDetectCookieSupport=1